
So funktioniert die Aut-idem-Regelung
Wenn du Latein in der Schule hattest, ahnst du vielleicht schon, worum es geht. Für alle, die mit den alten Römern nichts zu tun hatten, übersetzen wir es gern nochmal: Der Begriff aut idem bedeutet wörtlich: "oder ein Gleiches". Und genau darum geht es, wenn du z.B. ein E-Rezept in deiner Apotheke einlösen willst: Deine Ärztin oder dein Arzt hat dir ein bestimmtes Medikament verordnet. Aber dank der Aut-Idem-Regelung ist die Apothekerin oder der Apotheker dazu verpflichtet, dir ein günstigeres Präparat zu verkaufen, wenn es, vereinfacht gesagt, das Gleiche kann und gleich gut wirkt wie das Mittel, das auf deinem E-Rezept steht. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir erklären es dir Schritt für Schritt.
Schritt 1: Was dein Arzt tun muss
Wenn am Ende der Untersuchung feststeht, welches Medikament du benötigst, wird dir deine Ärztin oder dein Arzt erklären, was das Mittel genau tut und dir sagen, wann, wie oft und wie lange du es nehmen sollst. Danach (oder währenddessen) füllt sie oder er an ihrem oder seinem Computer für dich, wenn du gesetzlich versichert bist, das E-Rezept aus. In der Regel wird deine Ärztin oder dein Arzt dabei an einer Stelle kein Kreuz setzen: im sogenannten Aut-idem-Feld. Damit erteilt sie oder er, vereinfacht gesagt, die Erlaubnis, dass du anstelle des Arzneimittels, das sie oder er aufgeschrieben hat, auch ein günstigeres Generikum bekommen kannst.
Gut zu wissen: Liegen bestimmte medizinische Gründe vor, kann deine Ärztin oder dein Arzt das Aut-idem-Feld ankreuzen und damit den Austausch unterbinden. Das kann z.B. in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Du verträgst einen bestimmten Hilfsstoff nicht, den ein alternatives Präparat eventuell enthält.
Du brauchst dein Medikament in einer ganz bestimmten Darreichungsform, z.B. in einer speziellen Tablettengröße, die günstigere Hersteller gegebenenfalls nicht anbieten.
Das Medikament ist für einen pflegebedürftigen Menschen, der ein anderes Arzneimittel nicht einnehmen würde, weil er es nicht kennt.
Solche Ausnahmefälle können vorkommen. Aber im Allgemeinen bekommst du dank der Aut-idem-Regelung ein hochwertiges Generikum, das dir gleich gut hilft und das du genauso gut verträgst, aber weniger kostet.
Schritt 2: Was deine Apotheke tun muss
Hat deine Ärztin oder dein Arzt das Aut-idem-Feld nicht angekreuzt, ist deine Apotheke dazu verpflichtet, zu prüfen, ob es für dich eine günstigere Alternative gibt. Bei dieser müssen aber jeweils folgende Eigenschaften identisch beziehungsweise "vergleichbar" sein:
Wirkstoff
Wirkstoffstärke
Packungsgröße
(mindestens) eine Indikation
Darreichungsform
Danach muss deine Apothekerin oder dein Apotheker checken, ob ein Generika-Anbieter mit deiner Krankenkasse einen Rabattvertrag ausgehandelt hat. Ist das der Fall, bekommst du ein Generikum von diesem Anbieter. Dein Vorteil: AAA-Pharma hat bereits mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Rabattverträge ausgehandelt.
Liegt kein Rabattvertrag vor, darf deine Apotheke aus den vier günstigsten Präparaten auswählen, welche die Auswahlkriterien (siehe oben) erfüllen. Das Generikum, das du bekommst, darf jedoch nicht teurer sein als das Medikament, das deine Ärztin oder dein Arzt aufgeschrieben hat. Und wenn du mit Generika von AAA-Pharma bereits gute Erfahrungen gemacht hast, kannst du an dieser Stelle natürlich nachfragen, ob es auch dieses Mal eine günstigere Alternative für dich von uns gibt.
Schritt 3: Was du tun musst
Wenn du gesetzlich versichert bist, übernimmt deine Krankenkasse die Kosten für verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel. Du musst lediglich einen Teil der Kosten als Zuzahlung selbst tragen. Wie viel das ist, richtet sich nach dem Preis des Arzneimittels. Es sind mindestens 5 Euro (Rezeptgebühr) und maximal 10 Euro. Sobald der Preis eines Arzneimittels jedoch 30% unter dem gesetzlichen Festbetrag liegt, entfällt die Zuzahlung. Bei rabattierten Produkten, also Medikamenten, für die deine Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabattvertrag ausgehandelt hat, kann sie ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien.
Es kann sein, dass deine Krankenkasse im Laufe der Zeit mit anderen Generika-Herstellern Rabattverträge ebenfalls abschließt. Dann erhältst du in der Apotheke eventuell nochmal ein anderes Generikum als zuvor. Falls du es nicht so gut verträgst oder andere Probleme auftreten, solltest du unbedingt mit deiner Ärztin oder deinem Arzt darüber sprechen und sie oder ihn bitten, das Aut-idem-Feld anzukreuzen. Dann bekommst du (wieder) genau das Präparat, das auf deinem E-Rezept steht.

Autorin
Jasmin Reinhardt
Key Account & Tender Managerin
Jasmin Reinhardt ist Gesundheitsökonomin mit Master in Wirtschaftswissenschaften. Für sie ist Gesundheit das wichtigste Gut – zugleich sieht sie den ökonomischen Aspekt als entscheidend, damit eine hochwertige Versorgung für alle bezahlbar bleibt. Mit ihrer Expertise an der Schnittstelle von Gesundheit und Ökonomie bringt sie ihr Wissen in den hochregulierten Markt verschreibungspflichtiger Generika ein und trägt dazu bei, komplexe Themen wie Rabattverträge verständlich zu machen.