Rabattverträge bei Medikamenten: Was du als Patienten oder Patient wissen solltest

Seit 2003 haben gesetzliche Krankenkassen hierzulande die Möglichkeit, mit bestimmten Arzneimittel-Herstellern Rabattverträge auszuhandeln. Die gesetzliche Grundlage dafür bildete das sogenannte Beitragssicherungsgesetz (BSSichG). Drei Jahre später, 2006, wurde sie mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) nochmal erweitert.

Wie kommt ein Rabattvertrag zustande?

Vor dem Vertragsabschluss veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen Ausschreibungen über einzelne Wirkstoffe, an denen sich die Arzneimittel-Hersteller beteiligen können. Das Hauptkriterium, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschlag erteilen, ist der Preis. Das heißt: Den Zuschlag erhält das günstigste Angebot. Kommt ein Rabattvertrag zustande, läuft dieser in der Regel zwei Jahre.

Hat eine Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem Arzneimittel-Hersteller für ein Medikament geschlossen, spart sie bei jeder ausgegebenen Packung dieses Arzneimittels, weil der Hersteller einen Preisnachlass (Rabatt) gewährt. Das schont nicht nur deinen Geldbeutel, sondern senkt im Gesundheitssystem auch insgesamt die Kosten für Medikamente. Auch AAA-Pharma hat inzwischen mit mehreren Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen

Was hast du als Patient davon?

Wenn deine Ärztin oder dein Arzt dir ein Medikament verschreibt, wird sie oder er, wenn du gesetzlich versichert bist, an einer Stelle auf deinem E-Rezept kein Kreuz setzen: im Aut-idem-Feld. Damit erteilt sie oder er, vereinfacht gesagt, die Erlaubnis, dass deine Apotheke das Präparat, das auf dem E-Rezept steht, gegen ein günstigeres Generikum austauschen darf - die sogenannte Aut-idem-Regelung.

Löst du nun dein E-Rezept ein, kommen die Rabattverträge ins Spiel, denn: Die Apothekerin oder der Apotheker muss prüfen, mit welchen Arzneimittel-Herstellern deine Krankenkasse Rabattverträge ausgehandelt hat und ob diese Generika-Anbieter ein günstigeres Präparat im Sortiment haben, welches dem entspricht, das auf deinem E-Rezept steht. Der Vorteil für dich: Du bekommst immer das günstigste Präparat und du musst eine geringere Zuzahlung leisten als bei teureren Markenpräparaten.

Gut zu wissen: Rabattverträge können sich ändern. Es kann also sein, dass deine Krankenkasse nach einiger Zeit mit einem anderen Arzneimittel-Hersteller neue Bedingungen aushandelt. Für dich kann das bedeuten, dass du in deiner Apotheke nochmal ein anderes Präparat bekommst als zuvor.

Wenn du das neue Generikum aber z.B. weniger gut verträgst oder andere Probleme damit auftreten, solltest du auf jeden Fall mit deiner Ärztin oder deinem Arzt darüber sprechen. Bei bestimmten medizinischen Gründen hat sie oder er die Möglichkeit, das Aut-idem-Kreuz auf dem E-Rezept anzukreuzen, um den Austausch in der Apotheke zu unterbinden.

Wenn du weitere Fragen zu Rabattverträgen hast, wende dich am besten an deine Krankenkasse. Und wenn du bereits mit einem Generikum von AAA-Pharma gute Erfahrungen gemacht hast, kannst du natürlich gern in der Apotheke nachfragen, ob du auch dieses Mal ein Präparat von uns bekommen kannst.

Autorin

Jasmin Reinhardt

Key Account & Tender Managerin
Jasmin Reinhardt ist Gesundheitsökonomin mit Master in Wirtschaftswissenschaften. Für sie ist Gesundheit das wichtigste Gut – zugleich sieht sie den ökonomischen Aspekt als entscheidend, damit eine hochwertige Versorgung für alle bezahlbar bleibt. Mit ihrer Expertise an der Schnittstelle von Gesundheit und Ökonomie bringt sie ihr Wissen in den hochregulierten Markt verschreibungspflichtiger Generika ein und trägt dazu bei, komplexe Themen wie Rabattverträge verständlich zu machen.