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Service
Es ist uns wichtig, dass du dich sicher und gut informiert fühlst, wenn du ein Generikum von uns nutzen willst. Hier findest du Antworten auf deine Fragen. Dir ist trotzdem noch etwas unklar? Dann melde dich gern direkt bei uns.
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Informationen zu unseren Produkten
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Digitale Patientenbegleitung
Tag für Tag daran zu denken, ein Medikament einzunehmen und sich konsequent an die Empfehlungen einer Ärztin oder eines Arztes zu halten, erfordert einiges an Durchhaltevermögen. Hol dir unseren digitalen Therapiebegleiter brite, der dich jederzeit unterstützen kann.

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FAQ
Bewahre Medikamente am besten in der Originalverpackung auf. So hast du alle wichtigen Informationen wie Dosierung, Haltbarkeit und Lagerbedingungen immer zur Hand. Die meisten Medikamente sollten bei Raumtemperatur (zwischen 15 und 25 °C) gelagert werden. Vermeide Hitze, direkte Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit, wie sie u.a. im Badezimmer vorkommt. Manche Präparate, z.B. bestimmte Tropfen oder Insuline, gehören in den Kühlschrank. Achte darauf, Medikamente kindersicher aufzubewahren und regelmäßig den Bestand zu prüfen.
Wenn du Medikamente mit auf Reisen nimmst, solltest du sie immer im Handgepäck transportieren, um sie vor extremen Temperaturen zu schützen. Bewahre sie in der Originalverpackung auf und nimm dein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung mit, besonders bei verschreibungspflichtigen oder betäubungsmittelhaltigen Präparaten. Informiere dich vor der Reise über die Einfuhrbestimmungen deines Ziellandes. So stellst du sicher, dass es bei der Einreise keine Probleme gibt.
Nach dem Öffnen sind viele Medikamente nicht mehr so lange haltbar wie das auf der Packung angegebene Datum. Flüssige Arzneiformen wie Tropfen oder Säfte müssen oft innerhalb weniger Wochen oder Monate aufgebraucht werden. Das genaue Anbruchsdatum kannst du direkt auf der Packung mit einem Stift notieren. Wenn sich Aussehen, Geruch oder Konsistenz verändert haben, solltest du das Medikament nicht mehr verwenden, auch wenn das Datum vor dem angegeben Verfalldatum liegt.
Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern. Deine Apotheke gibt dir in der Regel das Präparat des Herstellers, mit dem deine Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. Der Wirkstoff, die Dosierung und die Wirkung bleiben gleich, nur Form, Farbe oder Hilfsstoffe können abweichen. So wird die Versorgung günstiger, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Weitere Informationen zu Rabattverträgen findet du hier auf unserer Webseite.
Durch das E-Rezept wurde die Verordnung von Medikamenten hierzulande zwar weitgehend digitalisiert und damit papierlos, trotzdem spielen die Rezeptfarben, die du vielleicht noch aus der Vergangenheit kennst, noch eine Rolle.
Das rosa Rezept, also das klassische Papierrezept für gesetzlich Versicherte, ist heute das Standard-E-Rezept. Es wird jetzt komplett elektronisch erstellt und eingelöst.
Das blaue Rezept für privat Versicherte und Ärztinnen bzw. Ärzte, die ein Medikament außerhalb der Kassenleistung verordnen wollen, kann ebenfalls als E-Privatrezept ausgestellt werden, Papier bleibt aber erlaubt und wird aktuell (Stand Oktober 2025) noch häufig genutzt.
Beim gelben Rezept für Betäubungsmittel besteht noch Papierpflicht, da es spezielle Sicherheitsanforderungen hat (fälschungssicher, fortlaufend nummeriert). Ein elektronisches gelbes Rezept ist in Planung, aber noch nicht eingeführt.
Das grüne Rezept für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die Ärztinnen oder Ärzte empfehlen wollen (z.B. pflanzliche Präparate), die aber nicht von den Krankenkassen erstattet werden, kann weiterhin auf Papier ausgestellt werden.
Das weiße T-Rezept für ganz bestimmte Medikamente gegen Krebs, das Ärztinnen oder Ärzte erst nach Schulung und Registrierung verwenden dürfen, ist derzeit ebenfalls nur in Papierform zulässig. Ein digitales T-Rezept ist zwar geplant, aber bisher nicht eingeführt oder rechtlich zugelassen.
Gefälschte Medikamente erkennst du oft an Schreibfehlern, ungewöhnlichen Logos, fehlenden Chargennummern oder abweichenden Farben. Die Gefahr, an solche Produkte zu geraten, ist vor allem bei dubiosen Versandhändlern am größten. Nur Online-Apotheken, die im sogenannten Versandhandels-Register stehen, dürfen in Deutschland Arzneimittel über das Internet vertreiben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) findest du hier eine Liste, die regelmäßig aktualisiert wird.
Wenn du dein E-Rezept in einer Apotheke vor Ort oder bei einer registrierten Versandapotheke einlöst, kannst du sicher sein, dass du keine Fälschung bekommst. Dafür sorgt das System „securPharm“, mit dem Großhändler, Kliniken und Apotheken die Echtheit von verschreibungspflichtigen Präparaten blitzschnell überprüfen können, denn: Mit wenigen Ausnahmen müssen alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel zwei Sicherheitsmerkmale aufweisen: einen sogenannten Erstöffnungsschutz, z.B. ein Klebesiegel, und ein individuelles Erkennungsmerkmal, mit dem jede einzelne Packung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet ist.
Das individuelle Erkennungsmerkmal setzt sich aus diesen Teilen zusammen: Produktcode, individuelle Seriennummer, Chargenbezeichnung und Verfalldatum. Es wird in zwei Formen auf der Packung platziert: normal lesbar und als 2D-Code. Die Echtheitsprüfung läuft dann so ab: Der Hersteller lädt die Daten in die Datenbank der pharmazeutischen Industrie hoch. Scannt deine Apothekerin oder dein Apotheker den 2D-Code, löst sie oder er damit eine Prüfung in der Datenbank aus. Nur wenn das Ergebnis positiv ist, wird das Arzneimittel ausgebucht und an dich abgegeben.
Wirf alte oder abgelaufene Medikamente niemals in den Hausmüll oder in die Toilette. In vielen Gemeinden kannst du sie in Apotheken oder bei speziellen Sammelstellen abgeben. Alternativ kannst du dich bei deinem Entsorgungsunternehmen informieren. Gib die Medikamente am besten in der Originalverpackung ab. So trägst du aktiv zum Umweltschutz und zur Sicherheit bei.

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